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Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII nach dem BTHG, Abgrenzungsfragen und Fristen nach SGB IX

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII nach dem BTHG, Abgrenzungsfragen und Fristen nach SGB IX für die Wirtschaftliche Jugendhilfe

05.10.2026Ort auf AnfrageOnline1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
  • Fristen (§ 14 SGB IX)
  • Abgrenzung sachliche Zuständigkeit
  • Kostenerstattung

Arbeitsmittel

Mit Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII ist auch die Wirtschaftliche Jugendhilfe befasst, unter anderem mit Abgrenzungsfragen und Kostenerstattung. Hier finden Regelungen aus dem SGB IX Anwendung, etwa zur Einhaltung von Fristen bei der Prüfung der Zuständigkeit und zur Leistungsgewährung. Bedeutsam sind hier insbesondere die in den Jahren 2018 und 2020 in Kraft getretenen Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz. Das Online-Seminar gibt einen grundlegenden Überblick über die wichtigsten Aspekte und Praxisfragen für die Wirtschaftliche Jugendhilfe .

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

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