Schwerpunkte
- Tilgungsregelungen der Zentralen Register (ZFER/FAER)
- Verwertung von Eintragungen im BZRG
- Berücksichtigung und Verwertung von Gutachten/Gutachteninhalten
- Aktenbereinigung (örtliches Register)
- Die Versagung als Anordnungsgrundlage
- Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 3 und 4 StVG