G HY ZWR100-1

Haushalts- und Zuwendungsrecht - kompakt - Teil I

Haushaltsrecht und Zuwendungsrecht kompakt - systematische Einführung und Praxisfälle - Teil 1: Grundsätze und Grundlagen des Zuwendungsrechts

15.–16.06.2026GIBT Colleg e.V.Hybrid2 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Haushaltsrechtliche und verwaltungsrechtliche Grundlagen
  • Begriff der Zuwendung und Abgrenzung von anderen staatlichen Leistungen
  • Allgemeine Grundsätze der Gewährung von Zuwendungen
  • Zuwendungsart, Finanzierungsart, Finanzierungsform
  • Phasen des Zuwendungsverfahrens: Antragsprüfung, Entscheidung über den Antrag, Durchführung des Vorhabens und Prüfung der Nachweise im Überblick

Arbeitsmittel

Die Definition des Zuwendungsbegriffs ergibt sich aus § 23 BHO (LHOen) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder. Das Zuwendungsrecht ist komplex und wird maßgeblich von den Regelungen des Haushaltsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts bestimmt. Im Seminar erhalten die Teilnehmenden eine systematische Einführung in die Grundlagen des Haushalts- und Verwaltungsrechts bei Zuwendungen. Das Seminar konzentriert sich auf die Bestimmungen des Bundeshaushaltsrechts (u. a. §§ 23, 44, 91 BHO) und auf die einschlägigen Regelungen des Verwaltungsverfahrens-gesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, ihre Fragestellungen aus der Arbeitspraxis in das Seminar einzubringen. Der Kompaktkurs ist modular aufgebaut. Die beiden Teile sind inhaltlich voneinander abgegrenzt und können bei vorhandenen Vorkenntnissen und Teilnahmekapazitäten auch separat gebucht werden.

Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.

GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.

Auf den Teil 2 des Kompaktkurses unter Code: ZWR100-2 - www.kbw.de/-zwr100-2 wird verwiesen.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte, die mit der Vergabe von Zuwendungen befasst sind oder befasst werden sollen; Beschäftigte von Projektträgern, die gem. § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung beliehen wurden oder beliehen werden sollen; Zuwendungsempfänger:innen.

Für Mitglieder des Projektträgerverbunds "Netzwerk der Projektträger (PT-Netzwerk)" gelten abweichende Teilnahmegebühren.

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    15.–16.06.2026 GIBT Colleg e.V. Referent:in folgt
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