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Hinweisgeberschutzgesetz - Praxisfragen

Hinweisgeberschutzgesetz: Der neue Schutz hinweisgebender Personen in der praktischen Anwendung

11.05.2026Seminarort-Online-ZoomOnline1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
  • Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen: Persönlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich?; Sachlicher Anwendungsbereich - welche Verstöße sind melderelevant?; Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?; Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner und externer Meldung sowie Offenlegung? Kann die hinweisgebende Person wählen? Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?; Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche technischen und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen?; Dokumentations- und Unterrichtungspflichten; Sicherung der Vertraulichkeit bei eingehenden Hinweisen inkl. möglicher Ausnahmen
  • Schutz der hinweisgebenden Person: Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten; Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen; Akteneinsichtsrechte
  • Hinweisgebersystem als Baustein eines Compliance-Management-Systems

Das Seminar vermittelt die laut § 15 Abs. 2 S. 1 HinSchG notwendige Fachkompetenz.

Arbeitsmittel

Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind seit 2023 (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen. Das Seminar kann nun auf vorliegende erste Erfahrungen mit dem Gesetz blicken. Es widmet sich Schritt für Schritt und praxisnah den neuen Anforderungen und ihrer Umsetzung. In zahlreichen Praxisbeispielen werden konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Auf diese Weise vermittelt das Seminar auch die notwendige Fachkompetenz (§ 15 Abs. 2 S. 1 HinSchG) der für interne Meldestelle Verantwortlichen.

Zielgruppe

Zielgruppe: Führungskräfte und (zukünftige) Compliance-Veranwortliche in privatwirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand

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