Schwerpunkte
- Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
- Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen: Persönlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich?; Sachlicher Anwendungsbereich - welche Verstöße sind melderelevant?; Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?; Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner und externer Meldung sowie Offenlegung? Kann die hinweisgebende Person wählen? Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?; Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche technischen und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen?; Dokumentations- und Unterrichtungspflichten; Sicherung der Vertraulichkeit bei eingehenden Hinweisen inkl. möglicher Ausnahmen
- Schutz der hinweisgebenden Person: Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten; Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen; Akteneinsichtsrechte
- Hinweisgebersystem als Baustein eines Compliance-Management-Systems
Das Seminar vermittelt die laut § 15 Abs. 2 S. 1 HinSchG notwendige Fachkompetenz.