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Betreuungsvermeidung durch vorrangige Hilfen

Vermeidung einer Betreuung durch vorrangige Hilfen

16.–17.09.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelHybrid2 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Vorgaben des BtOG
  • Flankierende Sozialgesetze
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SGB IX
  • Beratung und Unterstützung durch den Eingliederungshilfeträger, § 109 SGB IX
  • Teilhabe- und Gesamtplanverfahren SGB IX, Ablauf und Einbeziehung der Betreuungsbehörde und weiterer öffentlicher Stellen
  • Vorrangige Hilfen der Pflegeversicherung: Pflegeberatung §§ 7a, 7b, 7c, 8, 37 SGB XI; Einführung; Rolle und Qualifikation des Pflegeberaters; Aufgaben des Fallmanagers; Versorgungsplan (Durchführung, Überwachung, Auswertung); Einbezug anderer Leistungsträger; Zusammenarbeit
  • Vorrangige Hilfen der Krankenversicherung; Entlassmanagement, Soziotherapie

Arbeitsmittel

Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) regelt, dass vor Einrichtung einer Betreuung zu prüfen ist, ob Angebote und Hilfen von Sozialleistungsträgern vorrangig in Betracht kommen. In diesem Seminar werden die wichtigsten vorrangigen "anderen Hilfen" sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote der Sozialleistungsträger, die für die gesetzliche Betreuung relevant sind, dargestellt.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte in Betreuungsbehörden

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    16.–17.09.2026 Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel Referent:in folgt
    465,00 €MwSt.-befreit
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