Schwerpunkte
- Vorgaben des BtOG
- Flankierende Sozialgesetze
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SGB IX
- Beratung und Unterstützung durch den Eingliederungshilfeträger, § 109 SGB IX
- Teilhabe- und Gesamtplanverfahren SGB IX, Ablauf und Einbeziehung der Betreuungsbehörde und weiterer öffentlicher Stellen
- Vorrangige Hilfen der Pflegeversicherung: Pflegeberatung §§ 7a, 7b, 7c, 8, 37 SGB XI; Einführung; Rolle und Qualifikation des Pflegeberaters; Aufgaben des Fallmanagers; Versorgungsplan (Durchführung, Überwachung, Auswertung); Einbezug anderer Leistungsträger; Zusammenarbeit
- Vorrangige Hilfen der Krankenversicherung; Entlassmanagement, Soziotherapie