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Eingliederungshilfe - vorrangige Leistungen

Eingliederungshilfe - vorrangige Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung

09.09.2026Ort auf AnfrageOnline1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Heilmittelrecht, § 32 SGB V
  • Hilfsmittelrecht, § 33 SGB V
  • Häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V
  • Haushaltshilfe, § 38 SGB V

Arbeitsmittel

Der Träger der Eingliederungshilfe ist gem. § 91 SGB IX grundsätzlich nachrangig zur Leistung verpflichtet. Insbesondere, wenn Sozialleistungsträger kraft Gesetzes verpflichtet sind, in ihrem Veranwortungsbereich die Verwirklichung von Rechten für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten oder zu fördern, tritt der EGH-Träger in den Hintergrund. Dieses Webinar vermittelt einen vertieften Überblick über das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung, damit sicher bestimmt werden kann, ob vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen sind.

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeitende in der Sachbearbeitung und Fallkoordination der Eingliederungshilfe, Teamleiter:innen, Rechnungsprüfer:innen

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    09.09.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    250,00 €MwSt.-befreit
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