WE P BES200-11

Betreuungsrecht Sachkundelehrgang Modul 11

Sachkundelehrgang für Berufliche Betreuer:innen - Modul 11: Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung

30.11..–11.12.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelOnline7 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

Tag 1 (nur in Präsenz in Berlin)

  • Auswirkungen spezifischer krankheits- bzw. beeinträchtigungsbedingter Einschränkungen auf die Fähigkeit der Kommunikation und der Entscheidungsfindung

Tag 2 (nur in Präsenz in Berlin)

  • Bedeutung sozialer und umweltbedingter Einflussfaktoren auf Autonomie und Entscheidungsfindung von betreuten Menschen

Tag 3 (online)

  • Methoden zur kommunikativen Verhinderung von Ausschlussmechanismen
  • Barrierefreie Kommunikation, leichte Sprache

Tag 4 (online)

  • Drei- oder Mehrparteien-Interaktion mit betreuten Menschen

Tag 5 (online)

  • Erkennen und Ermitteln von Wunsch, Wille und Präferenzen von betreuten Menschen in der Kommunikation einschließlich biographischer Aspekte und Werthaltungen

Tag 6 (online)

  • Methoden der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung betreuter Menschen und praktische Erprobung

Tag 7 (online)

  • Modul-Prüfung

Technische Voraussetzungen:

  • Laptop oder PC
  • stabiler Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrofon (Headset)
  • Kamera bzw. Webcam

Hinweis: Eine Teilnahmebestätigung für Online-Module wird nur erteilt, wenn die Kamera lückenlos (mit Ausnahme der Pausenzeiten) angeschaltet ist. Gleiches gilt für das Ablegen der Modul-Prüfung.

Dauer

45 Zeitstunden (inklusive 120 Minuten Online-Prüfung)

Prüfung

In zeitlichem Abstand zum Seminar findet eine Online-Prüfung statt. Diese dauert 120 Minuten.

Arbeitsmittel

Betreuer:innen müssen ab 1.1.2023 im Rahmen der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen.

Unterschieden wird dabei zwischen drei Gruppen von Betreuern und Betreuerinnen.

1. Alt-Betreuer:innen: Betreuer:innen, die bereits vor dem 1.1.2020 Betreuungen geführt haben - diese Betreuer:innen haben Bestandsschutz, die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, die Registrierungspflicht bleibt bestehen.

2. Übergangsbetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2020 bis 31.12.2022 bestellt wurden bzw. bestellt werden. Neben der Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Sachkunde kann durch Vorlage von Unterlagen erfolgen, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umgang den Modulen des Sachkundelehrgangs entsprechen (§ 15 BtRegV).

3. Neubetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2023 Betreuungen führen, müssen an einem zertifizierten Sachkundelehrgang teilnehmen. Davon gibt es Ausnahmen.

Die Module des Kompaktkurses entsprechen in ihrem zeitlichen Umfang und inhaltlich den Sachkundeanforderungen

gem. § 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage gem. § 3 Abs. 4 BtRegV.

Wir empfehlen ausdrücklich, sich frühzeitig mit der zuständigen Betreuungsbehörde über Umfang und Inhalte des Nachweises der Sachkunde abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung über Bildungsgutscheine des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit für diese Veranstaltung nicht möglich ist, da sie nicht im Rahmen der zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen aufgeführt ist.

Zielgruppe

Zielgruppe: so genannte Übergangsbetreuer:innen und Neubetreuer:innen, mit der Maßgabe, sich mit der zuständigen Betreuungsbehörde über die Anrechnung abzustimmen, sonstige Interessierte

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    30.11..–11.12.2026 Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel Referent:in folgt
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