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Betreuungsrecht Sachkundelehrgang Modul 8

Sachkundelehrgang für berufliche Betreuer:innen - Modul 8: Sozialrecht 1 Kenntnisse des Sozialrechts

19.–30.10.2026Ort auf AnfrageHybrid5 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

Tag 1

  • Das Sozialrecht (SGB und SGG) im Überblick

Tag 2

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft, vor allem nach dem SGB II und XII

Tag 3

  • Sozialleistungsansprüche nach dem SGB V, VI und XI

Tag 4

  • Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen sowie sozialrechtliche Mitwirkungspflichten

Tag 5

Am dritten Tag (in zeitlichem Abstand zu den Seminartagen) findet die Modul-Prüfung statt.

Technische Voraussetzungen:

  • Laptop oder PC
  • stabiler Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrofon (Headset)
  • Kamera bzw. Webcam

Hinweis: Eine Teilnahmebestätigung für Online-Module wird nur erteilt, wenn die Kamera lückenlos (mit Ausnahme der Pausenzeiten) angeschaltet ist. Gleiches gilt für das Ablegen der Modul-Prüfung.

Dauer

30 Zeitstunden (inklusive 90 Minuten Online-Prüfung und 15 % Selbstlernphase)

Selbstlernphase

Zur Vertiefung des Seminarinhaltes und zur Vorbereitung auf die zeitversetzte Prüfung schließt sich eine Selbstlernphase anhand der bereitgestellten Unterlagen an.

Prüfung

In zeitlichem Abstand zum Seminar findet eine Online-Prüfung statt. Diese dauert 90 Minuten.

Arbeitsmittel

Betreuer:innen müssen ab 1.1.2023 im Rahmen der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen.

Unterschieden wird dabei zwischen drei Gruppen von Betreuern und Betreuerinnen.

1. Alt-Betreuer:innen: Betreuer:innen, die bereits vor dem 1.1.2020 Betreuungen geführt haben - diese Betreuer:innen haben Bestandsschutz, die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, die Registrierungspflicht bleibt bestehen.

2. Übergangsbetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2020 bis 31.12.2022 bestellt wurden bzw. bestellt werden. Neben der Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Sachkunde kann durch Vorlage von Unterlagen erfolgen, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umgang den Modulen des Sachkundelehrgangs entsprechen (§ 15 BtRegV).

3. Neubetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2023 Betreuungen führen, müssen an einem zertifizierten Sachkundelehrgang teilnehmen. Davon gibt es Ausnahmen.

Die Module des Kompaktkurses entsprechen in ihrem zeitlichen Umfang und inhaltlich den Sachkundeanforderungen

gem. § 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage gem. § 3 Abs. 4 BtRegV.

Wir empfehlen ausdrücklich, sich frühzeitig mit der zuständigen Betreuungsbehörde über Umfang und Inhalte des Nachweises der Sachkunde abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung über Bildungsgutscheine des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit für diese Veranstaltung nicht möglich ist, da sie nicht im Rahmen der zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen aufgeführt ist.

Zielgruppe

Zielgruppe: so genannte Übergangsbetreuer:innen und Neubetreuer:innen, mit der Maßgabe, sich mit der zuständigen Betreuungsbehörde über die Anrechnung abzustimmen, sonstige Interessierte

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    19.–30.10.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    760,00 €MwSt.-befreit
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