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Eingliederungshilfe und Pflege - Schnittstellen

Eingliederungshilfe und Pflege - Schnittstellen

25.–26.06.2026Ort auf AnfrageHybrid2 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Individueller Bedarf, Feststellung nach dem SGB IX, SGB XI und SGB XII
  • Leistungserbringung im häuslichen Bereich "wie aus einer Hand": Grundsatz § 13 Abs. 4 SGB IX; Probleme bei der Umsetzung des § 13 Abs. 4 SGB IX; Ausnahme § 43a SGB XI
  • Abgrenzung einzelner Leistungen: pflegerische Betreuungsmaßnahmen; Assistenzleistungen; Anreiz- und Anerkennungsfunktion; Bedarfsdeckungsfunktion; Vorrang-Nachrangverhältnis zwischen § 39 SGB XI bzw. § 64c SGB XII und dem SGB IX; Unterstützungsleistungen; Entlastungsleistungen; Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Vorgehen bei Zweckidentität durch unterschiedliche Leistungen des SGB XI, SGB XII, SGB IX

Arbeitsmittel

In diesem Seminar wird die Systematik der Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und der ergänzenden Hilfe zur Pflege mit ihren jeweiligen Zielen aufgezeigt. Es werden Schnittstellen benannt und ein Überblick über die Abgrenzung einzelner Leistungen gegeben. Das Vorgehen bei Zweckidentität durch unterschiedliche Leistungen des SGB XI, SGB XII und SGB IX wird thematisiert. Die Teilnehmenden erlangen in diesem Seminar Sicherheit in der Abgrenzung der Leistungsarten. Die Darstellung erfolgt unter Einbindung von Beispielen aus der Praxis.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte der Sozialleistungsträger, die mit der Gewährung von Hilfen für den betreffenden Personenkreis nach SGB V, SGB IX, XI und XII befasst sind, Beschäftigte der Gesundheitsämter oder der Allgemeinen Sozialen Dienste, soweit sie in die Bedarfsplanung eingebunden sind

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  • SOC128A
    25.–26.06.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    395,00 €MwSt.-befreit
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    17.–18.09.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    395,00 €MwSt.-befreit
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