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Arbeitnehmerhaftung

Arbeitnehmerhaftung im Hinblick auf von Arbeitnehmern verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden zulasten des Arbeitgebers, von Kollegen oder Dritten

22.09.2026Ort auf AnfrageOnline1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Begriff der Arbeitnehmerhaftung
  • Rechtliche Einordnung
  • Haftung für Personenschäden
  • Haftung für Sachschäden
  • Haftung gegenüber Dritten
  • Mankohaftung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Arbeitsmittel

Die Arbeitnehmerhaftung betrifft die Frage, ob der Arbeitnehmer für Schäden, die er im Zusammenhang mit seiner Arbeitstätigkeit beim Arbeitgeber, bei Kollegen oder Dritten verursacht hat, einstehen und diese finanziell ausgleichen muss. Aufgrund des Umstandes, dass Arbeitnehmer während der Erbringung ihrer Arbeitskraft oftmals mit Sachgütern des Arbeitgebers in Kontakt treten, deren Wert ihr Gehalt erheblich überschreitet, wurden zum Schutz der Arbeitnehmer Sonderregelungen im Gesetz und innerhalb der Rechtsprechung geschaffen, die den Umfang der Haftung einschränken sollen. Diese Sonderregelungen sollen den Teilnehmern des Seminars nähergebracht werden.

Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.

GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.

Zielgruppe

Zielgruppe: Arbeitnehmer, Führungskräfte, Personalvertretungen

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    22.09.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    135,00 €MwSt.-befreit
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