P ORB033D

Gewerbeordnung § 34c

Gewerbeordnung § 34c - die Maklererlaubnis

09.11.2026Ort auf AnfragePräsenz1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Erlaubniserteilung (erforderliche Unterlagen)
  • Zuverlässigkeitsprüfung (wann ist die Zuverlässigkeit gegeben oder nicht)
  • Gebührenbemessung
  • Laufende Kontrolle der Makler (Weiterbildungspflicht alle 3 Jahre)
  • Anerkennung von Inhalten der Weiterbildung
  • Sanktionierung bei Verstößen (Bußgeldverfahren)

Arbeitsmittel

Das Seminar richtet sich an Beschäftigte der Verwaltungsbehörden, die mit der Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c Gewerbeordnung sowie mit der laufenden Kontrolle und der Überwachung der Weiterbildungspflicht von Maklern betraut sind. Anhand von Fallbeispielen erfolgt eine anschauliche Vermittlung aller Inhalte unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und Gesetzgebung. Fragestellungen können bis zu zwei Wochen vor dem Termin beim Kommunalen Bildungswerk e. V. eingereicht werden.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte der nach Landesrecht zuständigen Behörden, Kenntnisse im Verwaltungsrecht werden aufgrund der Aufgabenstellung vorausgesetzt.

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    09.11.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    270,00 €MwSt.-befreit
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