Schwerpunkte
- Gewaltschutzkonzepte entwickeln (§ 37a Abs. 1 SGB IX): Gewaltbegriff, Gewaltformen; Sensibilisierende Elemente: Sicherung der Rechte, Fortbildungen und Präventionskurse Menschen mit Behinderungen, Mitarbeitende, Beteiligte
- Präventive Elemente eines Gewaltschutzkonzeptes: Leitbild, Verhaltenskodex, Partizipationsmöglichkeiten, Personalführung, Personalentwicklung, Beschwerdeverfahren und die Kultur der Achtsamkeit im Team
- Elemente der Intervention: Handlungsplan, Krisenmanagement, Umgang mit Verdachtsfällen, Rehabilitation; Die Bestands- und Risikoanalyse und die (Weiter-)Entwicklung eines passgenauen, organisationsspezifischen Gewaltschutzkonzeptes; Vernetzung: Einbeziehungen, Beteiligungen, Ansprechpartner z.B. Frauen- oder Kinderschutzbeauftragte, Beschwerdestellen und Beteiligungsstrukturen, weitere Vorgehensweisen; Erkennen von Gewalt und gewaltfördernden Indikatoren, Bedeutung eines menschenrechtlichen Werteverständnisses
- Hinwirkung bei der Erfüllung der Umsetzung des Schutzauftrages der Leistungserbringer (§ 37a Abs. 2 SGB IX): Rolle und Wächter- und Förderfunktion (weiter Spielraum); Zusammenwirken und Prüftätigkeiten von Behörden zum Gewaltschutz; Vereinbarung einer gemeinsamen Empfehlung (in Zusammenarbeit mit Verbänden, Interessenvertretungen und Selbsthilfegruppen § 26 Abs. 6 S. 1 SGB IX); vorhanden spezialgesetzliche Regelungen, die unberührt bleiben