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Besoldungsrecht: Familienabhängige Leistungen

Besoldungsrecht: Familienabhängige Leistungen im öffentlichen Dienst - Aktuelle Entwicklungen bei den Familienzuschlägen

29.10.2026Ort auf AnfrageHybrid1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Verfassungsrechtliche Würdigung des Alimentationsprinzips
  • Auswirkungen der Föderalismusreform I
  • Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Familienzuschläge nach dem Besoldungsrecht
  • Unterschiedliche Voraussetzungen für den Bezug von Ehegattenzuschlag bzw. von kinderbezogenen Anteilen
  • Aktuelle Änderungen beim „Ehegattenanteil (Familienzuschlag Stufe 1)
  • Problematik der Konkurrenzregelungen
  • Anzeige- und Mitwirkungspflichten von Beschäftigten
  • Regelmäßige Überprüfung von laufenden Fällen

Arbeitsmittel

Mit Blick auf die sog. „Drittkinderproblematik gab es bereits zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Für Beamtinnen und Beamte, denen weiterhin Familienzuschläge gezahlt werden, haben sich durch die Abkoppelung des Bundesbesoldungsrechts vom Landesbesoldungsrecht unterschiedliche Regelungen ergeben. Diese können insbesondere bei den Konkurrenzregelungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. In diesem Seminar werden Kenntnisse in den zurzeit unterschiedlichen Regelungen der familienbezogenen Ansprüche vermittelt. Aktuell kommt neue Bewegung in dieses Recht, die überwiegend den „Ehegattenanteil betrifft. Im Seminar wird auf die aktuelle Entwicklung beim Bund und in einigen Bundesländern im Hinblick auf die neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingegangen, die insbesondere für die schwierigen Fälle der Konkurrenzregelungen von Bedeutung sind.

Zielgruppe

Zielgruppe: Dienstkräfte, die mit der Bearbeitung von familienbezogenen Leistungen beschäftigt sind oder sich demnächst in diese Materie einarbeiten müssen. Das Seminar ist auch für Beschäftigte aus Behörden des Bundes geeignet. Grundkenntnisse des Personalrechts und des Besoldungsrechts werden vorausgesetzt.

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    29.10.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    270,00 €MwSt.-befreit
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