P BEA047A

Die Reform des Betreuungsrechts: eine erste Bilanz

Die Reform des Betreuungsrechts: eine erste Bilanz

17.–18.09.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelPräsenz2 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Kurze Darstellung der wesentlichen Änderungen im Rahmen der Reform
  • Die wesentlichen Ziele und ihre tatsächliche Umsetzung
  • Der Erforderlichkeitsgrundsatz in der Praxis
  • Vorrangige Hilfen nach § 8 Abs.1 BtOG (Eingliederungshilfe) gem. SGB IX
  • Hilfe nach § 67 SGB XII, Besondere Soziale Schwierigkeiten
  • Erweiterte Unterstützung § 8 Abs. 2 und § 11 Abs.3 BtOG
  • Erfahrungsberichte der Modellkommunen zur Implementierung neuer Strukturen
  • Veränderungen der Betreuungsstruktur nach der Reform
  • Das neue Vergütungssystem für Betreuer:innen

Arbeitsmittel

Im Seminar wird 2 Jahre nach der Reform des Betreuungsrechts eine erste Bilanz gezogen, inwieweit die Ziele in die Praxis umsetzbar waren. Dazu werden die verschiedenen Instrumente der Reform betrachtet und im Rahmen von Best-Practice-Beispielen die Umsetzung in den Kommunen veranschaulicht. Zudem wird ein Einblick in die Veränderung der Betreuungsstruktur und des Vergütungssystems gegeben.

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und von Betreuungsvereinen bzw. von sozialpsychiatrischen Diensten, mit Eingliederungshilfe und der Hilfen nach SGB XII Beschäftigte, selbständige Berufsbetreuer:innen

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  • BEA047A
    17.–18.09.2026 Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel Referent:in folgt
    395,00 €MwSt.-befreit
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