WE VRA045

Herrenberg-Urteil

Das Herrenberg-Urteil und der Handlungsbedarf für die Zusammenarbeit mit Honorarkräften im kommunalen Bereich

06.10.2026Ort auf AnfrageOnline1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Rechtliche Einordnung des Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts
  • Beschluss der Übergangsregelung durch den Bundesrat vom 14. Februar 2025
  • Notwendigkeit der Anpassung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Honorar-Lehrkräfte)
  • Abgrenzung: Selbstständigkeit vs. Scheinselbstständigkeit
  • Bedeutung der Eingliederung und Weisungsgebundenheit
  • Voraussetzungen und wirksame Umsetzung der Übergangsregelung bis Ende 2026
  • Organisatorische und finanzielle Konsequenzen
  • Effektive Vermeidung sozialversicherungs- und strafrechtlicher Risiken (Scheinselbständigkeit)
  • Handlungsempfehlungen für die Praxis
  • Ausblick auf die Rechtsentwicklung ab 2027

Arbeitsmittel

Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts hat zu einer grundlegenden Klärung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von auf Honorarbasis tätigen Personen geführt. Die heute vielfach gelebte Praxis der Zusammenarbeit mit Honorarkräften an Musikschulen (Musiklehrer:innen), im Bildungsbereich (z. B. Volkshochschulen) und auch in anderen Bereichen der kommunalen Leistungsverwaltung birgt für die Leistungsträger (Kommunen und sonstige Träger) erhebliche finanzielle Risiken. Diese Honorarkräfte werden nach dem Urteil künftig vielfach als sozialversicherungsrechtlich Beschäftigte betrachtet, wenn die "neuen" Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht eingehalten werden. Das Seminar informiert über die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils auf die "Beschäftigung" von Honorarkräften. Es werden die rechtlichen Hintergründe, die aktuelle Übergangsregelung und die organisatorischen sowie finanziellen Folgen praxisnah vermittelt.

Zielgruppe

Zielgruppe: Leitende, Mitarbeitende und Verantwortliche von Bildungseinrichtungen, kommunalen Einrichtungen, Personalverantwortliche, Honorardozierende, Verwaltungsmitarbeitende

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