Schwerpunkte
- Schutzzwecke des ArbZG
- Geltung des ArbZG für Arbeitnehmer
- Ausnahmen vom Geltungsbereich des ArbZG, insbesondere für leitende Angestellte
- Begriff der Arbeitszeit
- Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und arbeitsfreier Zeit
- Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Wege- und Reisezeiten, Wasch- und Umkleidezeiten
- Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Betriebsversammlungen und Betriebsratstätigkeit
- Sog. 8-Stunden-Tag und Verlängerungsmöglichkeiten
- Tägliche und wöchentliche Ruhe- bzw. Erholungszeiten
- Arbeitszeiterfassung inklusive Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.5.2019 und BAG-Beschluss vom 13.9.2022
- Auswirkungen des ArbZG auf flexible Arbeitsmodelle, wie mobile Arbeit und Vertrauensarbeitszeit