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Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - Maximale Arbeitszeit, Ruhezeiten und Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeitgesetz kompakt: Maximale Arbeitszeit, Ruhezeiten & Arbeitszeiterfassung

29.05.2026Ort auf AnfrageOnline1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Schutzzwecke des ArbZG
  • Geltung des ArbZG für Arbeitnehmer
  • Ausnahmen vom Geltungsbereich des ArbZG, insbesondere für leitende Angestellte
  • Begriff der Arbeitszeit
  • Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und arbeitsfreier Zeit
  • Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Wege- und Reisezeiten, Wasch- und Umkleidezeiten
  • Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Betriebsversammlungen und Betriebsratstätigkeit
  • Sog. „8-Stunden-Tag und Verlängerungsmöglichkeiten
  • Tägliche und wöchentliche Ruhe- bzw. Erholungszeiten
  • Arbeitszeiterfassung inklusive „Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.5.2019 und BAG-Beschluss vom 13.9.2022
  • Auswirkungen des ArbZG auf flexible Arbeitsmodelle, wie mobile Arbeit und Vertrauensarbeitszeit

Arbeitsmittel

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält zum Schutz der Arbeitnehmer einige zentrale Regelungen, die verantwortungsbewusste und Compliance-konform handelnde Arbeitgeber kennen müssen. Dazu gehören u.a. Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit, zu den Ruhezeiten und zur Arbeitszeiterfassung. Häufig stehen Arbeitgeber vor z.B. folgenden Fragen: Wie lange darf ich meine Mitarbeitenden pro Tag beschäftigen? Ist es erlaubt, sie während ihrer Freizeit dienstlich zu kontaktieren? Muss ich als Arbeitgeber die Arbeitszeiten meiner Mitarbeitenden erfassen? Ziel der Veranstaltung ist es, diese und viele weitere Fragen rund um das ArbZG zu klären.

Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.

GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.

Zielgruppe

Zielgruppe: Personal-Verantwortliche, Mitarbeiter von Personal-, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Unternehmensjuristen sowie Führungskräfte, die mit Arbeitszeitfragen betraut sind, Personalvertretungen, Rechtsanwälte

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