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Jugendhilfe - Aufbewahrungsfristen, Akteneinsicht und Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe

Neue Aufbewahrungsfristen, Akteneinsicht und Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe: Umsetzung des § 9 b SBG VIII n. F.

27.05.2026Seminarort-Online-BigBlueButtonOnline1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • § 9 b SGB VIII - Überblick und Einordnung
  • Veränderungen der Akteneinsicht
  • Veränderungen der Aufbewahrungsfrist
  • Anforderung an die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe
  • Anforderung an die Träger der Freien Jugendhilfe
  • Herausforderungen der Umsetzung aus der Praxisperspektive
  • Mögliche Chancen und Risiken der neuen Regelungen
  • Diskussions- und Fragerunde

Arbeitsmittel

Mit Inkrafttreten des § 9 b SGB VIII (Aufarbeitung) ist die Einsicht und Archivierung in und von Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten neu geregelt. Entsprechende Akten müssen 70 Jahre nach Vollendung des 30. Lebensjahres der Betroffenen aufbewahrt werden. In dieser Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden einen Überblick aus der Praxisperspektive über die An- und Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung ergeben.

Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.

GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeitende der Öffentlichen und Freien Jugendhilfe, die verantwortlich sind, die Anforderungen des § 9 b SGB VIII in ihren Organisationen umzusetzen.

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