Schwerpunkte
- Schnittstellen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX insbesondere zu den gesetzlichen Krankenkassen, der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe
- Vorrang, Nachrang, Gleichrang
- Zuständigkeit der Leistungsträger
- Rechtliche Grundlagen
- Praxisbeispiele