HY BEA058

Betreuungsrecht - Betreuungsbehörde Urkundsstelle

Die Betreuungsbehörde als Urkundsstelle

09.09.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelHybrid1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Begriffsbestimmung
  • Die besondere Stellung der Urkundsperson
  • Richtlinien zur Beurkundung
  • Formelle und materiell-rechtliche Normen bei der Beglaubigung
  • Ablauf einer Beglaubigung
  • Folgen einer Beglaubigung

Arbeitsmittel

Die Regelungen durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweiterten das bereits umfangreiche Tätigkeitsfeld der Betreuungsbehörde u. a. dahingehend, nunmehr Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten vorzunehmen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse werden im Seminar vermittelt.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte von Betreuungsbehörden, die Beglaubigungen vornehmen sollen

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    09.09.2026 Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel Referent:in folgt
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