LIB185

Erbbaurecht Vertragsgestaltung Heimfall Zwangsversteigerung Aufhebungsvertrag

Erbbaurecht aktuell - ausgewählte Probleme (u. a. soziale Zweckbindung, Fristablauf, Verlängerung, Zins, Heimfall, Zwangsversteigerung, BGH)

25.06.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelPräsenz1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Sichere Vertragsgestaltung inkl. sozialer Zweckbindung
  • Zustimmung bei Veräußerung und Belastung
  • Wertgesicherter, versteigerungsfester Erbbauzins
  • Zwangsversteigerung des Erbbaurechts
  • Heimfall: Vor- und Nachteile der Geltendmachung
  • Anpassung von Altverträgen
  • Drohender Zeitablauf von Erbbaurechten (BGH),
  • (Strategische) Verlängerung, Aufhebung, Erneuerungsrecht
  • Altlasten bei Zeitablauf, Ausschluss der Entschädigung
  • Eigentümer-, Gesamt-, Unter-, Nachbar-, Wohnungserbbaurecht

Arbeitsmittel

Gebietskörperschaften, Kirchen und private Grundstückseigentümer vergeben zunehmend neue Erbbaurechte. Bei einigen bestehenden Erbbaurechten droht der Fristablauf, was mit einer Entschädigung verbunden ist. Eine strategische Verlängerung könnte die bessere Option sein. Bestehende Erbbaurechte bereiten zunehmend Probleme (Ausbleiben von Erbbauzinszahlungen, Zweckänderung, Zwangsversteigerung, Heimfall). Zur Wahrung der Interessen des Erbbaurechtsgebers sind optimal ausgestaltete Erbbaurechtsverträge notwendig, die für jede Situation eine optimale Rechtsposition sichern. Immer größere Bedeutung erlangt zudem die soziale Zweckbindung. Im Seminar werden die Teilnehmenden mit den entsprechenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut gemacht. Es werden Kenntnisse über die aktuelle Rechtslage (BGH) vermittelt. Ferner wird die Erbbauzinsgestaltung, -anpassung und -durchsetzung thematisiert. Fragestellungen der Teilnehmer sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Gestaltung des Seminars ein. Sie sollten möglichst bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e. V. eingereicht werden.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte aus Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen und privaten Erbbaurechtsgebern, die zur Erledigung ihrer Aufgaben vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich des Erbbaurechts benötigen oder die ihre Kenntnisse im Bereich des Grundstücksrechts erweitern möchten. Allgemeine Kenntnisse im Immobilienrecht und im Erbbaurecht sind von Vorteil.

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