ORA168N-2

Fahrlehrerrecht - Einführung Fahrlehrerrecht - Teil 2

Systematische Einführung in das Fahrlehrerrecht - Fahrlehrererlaubnis und Fahrschulerlaubnis - unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen und der neusten Rechtsprechung - Teil 2: Fahrschulen

12.06.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelPräsenz1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

Teil 2: Fahrschulen (1 Tag)

  • Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis, Zuständigkeiten
  • Voraussetzungen wie Inhaberschaft, Rechtsformen, hauptberufliche Tätigkeit, Zuverlässigkeit, Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang, Unterrichtsräume und deren Ausstattung
  • Die für zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person (Voraussetzungen, Ausscheiden, weitere Bestellung)
  • Erteilung der Fahrschul- und der Zweigstellenerlaubnis
  • Ruhen und Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Wegfall von Voraussetzungen
  • Gemeinschaftsfahrschulen, Ausbildungsfahrschulen, Kooperation
  • Fortführung einer Fahrschule nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis
  • Allgemeine Pflichten und Anzeigepflichten des:der Inhaber:in der Fahrschule bzw. der zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellten Person
  • Ausnahmen zur Fahrschulerlaubnis, Übergangsrecht
  • Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschüler:innen
  • Die Fahrschule als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Rechtsverordnungen, Bußgeldvorschriften, Aktuelle Rechtsprechung und Problemfälle

Arbeitsmittel

Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmer einen kompletten Überblick über die grundlegenden Verfahren im Fahrlehrerrecht erhalten. Es werden fundierte Kenntnisse der Thematik vermittelt und die praktische Umsetzung erläutert. Dabei werden auch einzelne Problemfälle behandelt. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes oder auch nur einer der beiden Teile gebucht werden kann.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte öffentlicher Verwaltungen, die sich neu mit der Erteilung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen befassen bzw. als Vertreter:innen fungieren, z. B. bei den Straßenverkehrsämtern bzw. bei den Regierungspräsidien. Für dieses Seminar sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Anmeldungen für den Gesamtkurs werden vorrangig berücksichtigt.

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    12.06.2026 Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel Referent:in folgt
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