Schwerpunkte
- Der Feuerstättenbescheid als Ausgangspunkt für das Zweitbescheids- bzw. Widerspruchsverfahren nach § 14a SchfHwG
- Das Zweitbescheidsverfahren (§§ 25, 26 SchfHwG): Nachweis nach § 4 Abs. 2 SchfHwG; die Meldung nach § 25 Abs. 1 SchfHwG; die Anhörung zum Zweitbescheid nach § 28 Abs. 1 VwVfG; der Zweitbescheid mit Androhung der Ersatzvornahme, ggf. die Festsetzung der Ersatzvornahme; die Anwendung der Ersatzvornahme und der nachfolgende Leistungsbescheid
- Das Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff. VwGO): die Abhilfeprüfung bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern; die Verwaltungsbehörde als Widerspruchsbehörde; Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung; Anfertigen des Widerspruchsbescheids
- Die Durchsetzung der Feuerstättenschau durch die Verwaltungsbehörde nach §§ 14, 1 Abs. 4 SchfHwG
- Die Mängelverfolgung durch die Verwaltungsbehörde nach § 5 SchfHwG
- Einziehung der Gebühren nach § 20 SchfHwG
- Aufsichtsmaßnahmen, § 21 SchfHwG
- Verwaltungsprozessuale Problemstellungen
- Bußgeldrechtliche Fragestellungen nach § 24 SchfHwG