HY ORD030

Ausländerrecht - Ausweisung - Abschiebung

Spezielle Probleme des Aufenthaltsrechts: Ausweisung und Abschiebung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage

02.–03.07.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelHybrid2 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Ausreisepflicht: Bedeutung: Entstehung; räumlicher Anwendungsbereich; räumliche Beschränkungen; Wohnsitzregelungen und Sicherheitsmaßnahmen bei Ausreisepflichtigen
  • Ausweisung: Ausweisung gemäß dem aktuellen Ausweisungsrechts; Ausweisungsschutz nach nationalem und supranationalem Recht (EU-Recht, ARB 1/80); Europäische Menschenrechtskonvention; Wirkung während eines Rechtsmittelverfahrens
  • Abschiebung: Voraussetzungen; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Befugnisse der Behörden; Kostentragung; Aussetzung der Abschiebung (Duldung); Abschiebungshaft; Ausreisegewahrsam; andere aufenthaltsrechtliche Haftformen
  • Einreise- und Aufenthaltsverbot: Entstehung; Rechtsfolgen; Verhältnis zu Aufenthaltsrechten in anderen Mitgliedstaaten; Änderung und Aufhebung

Arbeitsmittel

Ziel des Seminars ist die Befassung mit den rechtlichen Grundlagen der Entstehung und Durchsetzung der Ausreisepflicht von Drittstaatsangehörigen und Unionsbürger:innen, vor allem mit der Ausweisung sowie Abschiebung und einem anschließenden Einreise- und Aufenthaltsverbot. Dabei liegen die Schwerpunkte auf den nationalen Vorschriften, die inzwischen nahezu jährlich Gegenstand von Änderungen durch Gesetzgebungspakete sind, und ihrem Verhältnis zum Recht der Europäischen Union, wie z. B. der Rückführungsrichtlinie und dem Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei. Die aktuellen Regelungen werden systematisch dargestellt und dabei anhand von Beispielsfällen praxisorientiert behandelt. Die Teilnehmenden erhalten unter Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung und den aktuellen Gesetzesentwicklungen einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte öffentlicher Verwaltungen, insbesondere von Ausländerbehörden, Sozial- und Jugendämtern sowie Ordnungsbehörden, die sich in systematischer Form vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet des Ausländerrechts aneignen wollen; Beschäftigte von Trägern der Migrationsberatung. Grundkenntnisse des Ausländerrechts und praktische Erfahrungen sind erwünscht, aber nicht zwingend.

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    02.–03.07.2026 Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel Referent:in folgt
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