PEA594

Dienstreise und Reisekosten - Abordnung, Abrechnung - typsiche Fehler

Typische Fehler bei der Anordnung, Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen sowie die Prüfung von Reisekosten

16.06.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelPräsenz1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Vertiefung der Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen
  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Antragsverfahren/Belegnachweise
  • Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld (Unterschiede zum Inland)
  • Dienstreisen in Verbindung mit Urlaub
  • Grundsätze der Genehmigung von Dienstreisen
  • Versäumnisse und typische Fehler bei der Anordnung von Dienstreisen: Flüchtigkeitsfehler, Ermessensfehler, grundsätzliche Fehler und deren Bewertung
  • Prüfungsumfang und -zeitraum festlegen
  • Prüfungsziele definieren
  • Systematische Stichproben ziehen
  • Prüfungsergebnisse bewerten

Arbeitsmittel

In diesem Seminar werden die Rechtsvorschriften und Ausführungsbestimmungen des Reisekostenrechts behandelt und die vorhandenen Fachkenntnisse vertieft und erweitert. Ein systematischer grundlegender Überblick über das Auslandsreisekostenrecht des Bundes werden ebenfalls vermittelt. Immer wieder auftretende spezielle Fragen werden anhand von Beispielen erörtert. Im Laufe des Seminars werden typische Fehlerquellen bei der Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen sowie das Analysieren von diversen Möglichkeiten zur Prüfung von Reisekosten aufgezeigt. Auch erfahren die Teilnehmenden anhand von Beispielen aus der Praxis, wie bereits bei der Anordnung von Dienstreisen maßgeblich Einfluss auf einen wirtschaftlichen Reiseverlauf genommen werden kann und welche Fehler bei der Abrechnung von Dienstreisen häufig festzustellen sind. Um die Einreichung von Problemfällen, Fragestellungen und Diskussionsschwerpunkten beim Kommunalen Bildungswerk e. V. wird bis zwei Wochen vor Seminarbeginn gebeten.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte aus Ämtern und anderen Einrichtungen, zu deren Aufgabe die Prüfung von Reisekosten gehört; Beschäftigte, die mit der Anordnung oder Abrechnung von Dienstreisen beauftragt sind. Grundkenntnisse des Bundesreisekostengesetzes bzw. der entsprechenden Landesgesetze werden vorausgesetzt.

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