ABA225

BAföG - Owig Ordnungswidrigkeiten Bußgeldverfahren

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 58 BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (§ 29 AFBG)

26.10.2026Ort auf AnfragePräsenz1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten § 58 BAföG: Auskunftsverweigerung; Lohnbescheinigung des Arbeitgebers; Änderungsmitteilung
  • Täterermittlung in Firmen bei Auskunftsverweigerung von Arbeitgebern
  • Verfolgungsverjährung der Ordnungswidrigkeit
  • Abgrenzung zum Leistungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Anhörung des Betroffenen im Bußgeldverfahren
  • Bußgeldbescheide gegen Mitteilungspflichtige und Auskunftspflichtige
  • Zumessung der Geldbuße, Bußgeldkatalog nach den Verwaltungsrichtlinien BAföG
  • Mitteilung an das Gewerbezentralregister
  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Elektronischer Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren

Arbeitsmittel

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellen neben dem Verwaltungszwang eine wirksame praktische Möglichkeit zur Durchsetzung von Auskunftspflichten von Verfahrensbeteiligten und Arbeitgebern dar. Ebenso können Geldbußen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Pflicht zur Änderungsmitteilung festgesetzt werden. Im Seminar wird auf die Tatbestände des § 58 BAföG eingegangen und die Täterermittlung in Firmen bei Verstößen des Arbeitgebers erläutert. Ein für die Praxis wichtiges Thema ist die Unterbrechung der nur sechsmonatigen Verfolgungsverjährung. Schließlich ist die Ordnungswidrigkeit vom strafbaren Leistungsbetrug abzugrenzen, an die sich die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft anschließt. Alle praktischen Schritte des Bußgeldverfahrens werden anhand von Musterbeispielen besprochen. Die gesetztliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren wird berücksichtigt. Bei Hybridseminaren ist eine Teilnahme nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist eine Teilnahme nicht möglich, da die Seminare des Dozenten auf einer aktiven Mitarbeit aufbauen.

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeiter der Ämter für Ausbildungsförderung der Städte und Landkreise sowie der Studentenwerke; Interessenten aus anderen Bereichen, die Bußgeldverfahren nach dem BAföG bearbeiten. Grundkenntnisse im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren werden vorausgesetzt.

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    26.10.2026 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
    295,00 €MwSt.-befreit
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