PEA444

Disziplinarrecht Disziplinarverfahren Dienstvergehen Disziplinarmaßnahme Beamtenrecht

Disziplinarrecht in der Dienststelle - rechtssichere Durchführung eines Disziplinarverfahrens

31.12.2026 – 01.01.2027Ort auf AnfragePräsenz2 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Wann muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?
  • Das Durchführen von Vorermittlungen
  • Wann ist von einem Dienstvergehen im Sinne des § 47 BeamtStG auszugehen?
  • Das Disziplinarverfahren „von der Einleitung bis zur Abschlussverfügung
  • Die Beweisaufnahme
  • Parallellaufendes Strafverfahren
  • Bemessung der Disziplinarmaßnahme
  • Erörterung der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte zum Disziplinarrecht
  • Die Erstellung der Einstellungs- und der Disziplinarverfügung
  • Das Rechtsschutzverfahren „vom Widerspruch bis zur gerichtlichen Klärung
  • Die Disziplinarklage

Arbeitsmittel

Das Bundesdisziplinargesetz sowie die Disziplinargesetze der Länder enthalten übereinstimmend den Grundsatz, dass ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden zu vermitteln, welche Schritte die Dienststelle im Vorfeld der Einleitung zur Sachaufklärung vornehmen und wie die Entscheidung über das Disziplinarmaß getroffen werden kann. Die Teilnehmenden sollen im Rahmen des Seminars zu einer rechtssicheren Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens befähigt werden.

Zielgruppe

Zielgruppe: Dienststellenleitungen; Beschäftigte von Personalstellen; Personalvertretung

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    31.12.2026 – 01.01.2027 Ort auf Anfrage Referent:in folgt
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