Schwerpunkte
- Die Verträge und ihre Anwendungsbereiche: Kauf (von Hardware); Überlassung Typ A (Kauf von Standardsoftware); Überlassung Typ B (Miete von Standardsoftware); System (Aufbau individueller Infrastruktur aus Hard- und/oder Software) und Systemlieferung (Zusammenfügen von Komponenten)
- Auswirkungen des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die EVB-IT
- Die EVB-IT Cloud-Verträge
- Urhebervertragsrecht im Bereich Software