JUB121

Beurkundungsrecht SGB VIII - Grundlagenseminar für Einsteiger

Beurkundungsrecht - Grundlagenseminar für Einsteiger:innen

26.–27.10.2026Veranstaltungsort in Nähe des HauptbahnhofsPräsenz2 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Stellung der Urkundsperson im Jugendamt (Abgrenzung zur Beistandschaft)
  • Gesetzliche Grundlagen (Beurkundungsgesetz und SGB VIII)
  • Aufgabenkatalog
  • Ablauf einer Beurkundung, insbesondere Belehrungspflichten
  • Rechtsfolgen
  • Beurkundungsmuster

Arbeitsmittel

Ziel des Seminars ist es, insbesondere neuen Beschäftigten des Jugendamtes systematisch fundierte Kenntnisse über das Beurkundungsrecht zu vermitteln. Im Seminar werden auch die Auswirkungen des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht auf die Beurkundungstätigkeit (Verbot der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung) behandelt. Nach § 59 Absatz 3 SGB VIII ist die Wahrnehmung der Aufgaben als Urkundsperson im Jugendamt geeigneten Beamt:innen und Angestellten zu übertragen. Landesrechtliche Regelungen bestimmen teilweise, dass die Urkundsperson im Jugendamt die Befähigung zum gehobenen Verwaltungs- und Sozialdienst haben muss. Gleichwohl werden die erforderlichen Kenntnisse nicht in den entsprechenden Studiengängen vermittelt. Sie erhalten in diesem Seminar Rechtssicherheit bei der Bewertung ihrer Stellung, Rechte und Pflichten. Es werden die häufig vorkommenden Beurkundungen des Abstammungs-, Sorge- und Unterhaltsrechts eingehend besprochen. Das Seminar wird 2026 durch den Code: JUB121A ergänzt. Eine Online-Teilnahme ist nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera zur Verfügung stehen. Dies ist essentiell, da die Seminare auf einer aktiven Mitarbeit aufbauen.

Zielgruppe

Zielgruppe: Urkundspersonen und andere Beschäftigte von Jugendämtern, die mit Beurkundungen befasst sind und sich in die fachliche Materie einarbeiten wollen.

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    26.–27.10.2026 Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs Referent:in folgt
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