Schwerpunkte
Hinweis! Die Nachzertifizierung besteht aus einem Auffrischungskurs (Code: DSA101) und einer Prüfung (Code: DSA101-P). Für die Prüfung muss eine gesonderte Anmeldung erfolgen!
- Das aktuelle und seit Mai 2018 geltende neue Datenschutzrecht (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu)
- Landesdatenschutz- und bereichsspezifische Gesetze
- Auftragsdatenverarbeitung und Outsourcing
- Datenschutz bei Tele-, Medien- und Telekommunikationsdiensten
- Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz
- Aufgaben und Rechtsstellung der internen und externen Kontrollinstanzen
- Aktuelle datenschutzrechtliche Rechtsprechung
Die Inhalte aus den beiden Modulen des Zertifikatskurses "Datenschutz kompakt" bilden die Grundlage der Nachzertifizierung. Die Gültigkeit des bereits erworbenen Zertifikats verlängert sich hiermit um weitere 3 Jahre.