ORA171

Fahrerlaubnisrecht - Spezielle Themenschwerpunkte

Spezielle Themenschwerpunkte des Fahrerlaubnisrechts

15.–18.06.2026Bildungs- und Kulturzentrum Peter EdelPräsenz4 TageAlle Niveaus

Schwerpunkte

Teil 1: Fahrerlaubnis auf Probe und Regelungen des Punktesystems

  • Anwendung der Regelungen des § 29 StVG (Tilgungs- und Verwertungsregelungen in Bezug auf die Eintragungen im Verkehrszentralregister)
  • Allgemeine Systematik und Abhängigkeiten beider Regelungen voneinander
  • Rang-/Reihenfolge von allgemeinen/besonderen Aufbauseminaren
  • Punkteberechnungen unter Anwendung des Tattagprinzips
  • Anwendung der Rechtsprechung in der Praxis
  • Besonderheiten bei der Entziehung/Neuerteilung nach §§ 2a und 4 StVG
  • Restprobezeitberechnung

Teil 2: Die ausländische Fahrerlaubnis

  • Die Unterschiede von EU/EWR (Anlage 11) und Drittstaaten-Fahrerlaubnissen
  • Prüfung der Berechtigung von ausländischen Fahrerlaubnissen zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Berücksichtigung der BVerwG und EuGH-Rechtsprechung
  • Voraussetzungen zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Entziehung/Überprüfung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Teil 3: Die Eignungsüberprüfung

  • Die Bedeutung der einzelnen Register für die Eignungsüberprüfung
  • Differenzierung zwischen Nichteignung und Eignungsbedenken
  • Differenzierung bei der Überprüfung von Fahrzeug und Kraftfahrzeugführern
  • Umsetzung der Regelungen der §§ 11 - 14 FeV i. V. m. Anlage 4
  • Die Eignungsüberprüfung bei Auffälligkeiten in der Probezeit und parallel zum Fahreignungsbewertungssystem
  • Erarbeitung sinnvoller individueller Fragestellungen
  • Anforderungen an ein ärztliches oder med.-psych. Gutachten
  • Anwendung der aktuellen Rechtsprechung in der Praxis

Arbeitsmittel

Ziele des Seminars sind eine systematische Erörterung aller bedeutsamen Änderungen und die Vermittlung der aktuellen Rechtslage, um die erforderlichen Kenntnisse auch für die Lösung schwieriger praktischer Fälle zu gewährleisten. Die Rechtsprechung, vor allem des Bundesverwaltungsgerichts, hat zu einigen landeseinheitlichen Veränderungen in den Arbeitsprozessen der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten geführt. Durch die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung und die Neugestaltung des § 28 FeV kommt es bei dem Thema „ausländische Fahrerlaubnis zu unterschiedlichen Anwendungen. Das Konzept sieht vor, dass der Kurs als Ganzes oder auch nur einer der drei Teile gebucht werden kann.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte öffentlicher Verwaltungen, die mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten praktisch befasst sind. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für den Gesamtkurs vorrangig berücksichtigt werden.

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    15.–18.06.2026 Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel Referent:in folgt
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