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Bauaufsicht

Die Bauaufsicht als Eingriffs- und Überwachungsverwaltung

13.10.2026Ort auf AnfrageHybrid1 TagAlle Niveaus

Schwerpunkte

  • Bauüberwachung als Teil des Sicherheitssystems; Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände
  • Grundbegriffe: formelle und materielle Illegalität; bauaufsichtliche Maßnahmen - allgemeine Hinweise
  • Bestandsschutz als Einrede und Abwehrrecht
  • Verbot der Fortführung ungenehmigter Bauarbeiten (Stilllegung)
  • Verbot einer ungenehmigten Nutzung (Nutzungsverbot)
  • Verlangen des Abbruches einer baulichen Anlage (Beseitigungsverfügung)
  • Fragen der Ermessensbetätigung
  • Ordnungspflicht und Störerauswahl
  • Zwangsweises Durchsetzen bauaufsichtlicher Maßnahmen (Verwaltungszwang)
  • Das bauaufsichtliche Verfahren - Anhörung und Ordnungsverfügung

Arbeitsmittel

Das aus dem Baupolizeirecht entstandene Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an das konkrete Vorhaben einschließlich des Baugrundstücks in baukonstruktiver, baugestalterischer und bauwirtschaftlicher Hinsicht. Es ist objektbezogen und dient der Gefahrenabwehr, der Gestaltungspflege, dem Umweltschutz u. v. m., bestimmt aber auch das bauaufsichtliche Verfahren. Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden ist es, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (des Baurechtes) zu überwachen. Dazu gehören neben der klassischen Bauüberwachung auf der Grundlage erteilter Genehmigungen auch repressive Maßnahmen, wie z. B. die Stilllegung, das Nutzungsverbot oder ein Beseitigungsverlangen sowie deren Durchsetzung. Im Seminar wird dieser Aufgabenkatalog vorgestellt und eine rechtssichere Handhabung anhand praktischer Fälle eingeübt.

Zielgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte der Bauaufsichtbehörden

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